de en

Teilnahmebedingungen

EISENaward 2026 powered by ZHH

Der EISENaward powered by ZHH wird von der Koelnmesse GmbH, Messeplatz 1, 50679 Köln (registriert beim Amtsgericht Köln, HRB 952), sowie vom ZHH – Zentralverband Hartwarenhandel e.V., Eichendorffstraße 3, 40474 Düsseldorf, (im Folgenden: der Veranstalter) veranstaltet.

1. Zugelassene Unternehmen

Teilnahmeberechtigt sind alle angemeldeten Aussteller der INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE 2026 sowie deren Mitaussteller, deren verbindliche Bewerbung zum EISENaward powered by ZHH bis zum Anmeldeschluss vorliegt. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Zugelassene Produkte

Zugelassen sind Produktneu- und -weiterentwicklungen, die zur INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE KÖLN 2026 erstmals vorgestellt werden und sich in Form, Funktion, Aussehen, Design, Material-beschaffenheit, Handhabung und/oder Technologie von bereits auf dem Markt befindlichen Produkten unterscheiden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Marktvorstellung des Produktes nach dem 07.03.2024 erfolgt ist.

Prototypen sind zugelassen, sofern die Marktvorstellung des Produktes bis zum 31.05.2026 erfolgt.

Jeder Aussteller der INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE KÖLN 2026 kann sich mit mehreren Produkten in den drei Kategorien „Innovation“, „Design/Ergonomie“ und „Nachhaltigkeit“ anmelden.

3. Anmeldeschluss und Einreichung der Produkte

Bewerbungsschluss über das Onlineformular ist der 04.02.2026, 13:00 Uhr. Die angemeldeten Produktinnovationen müssen in einem präsentationsfähigen Zustand bis spätestens 11.02.2026 bei der Spedition Schenker eingetroffen sein.

Sämtliche Kosten, die für den Transport oder die Einfuhr der Produkte entstehen (z. B. Zölle) sind vom Aussteller zu tragen. Der Veranstalter behält sich vor, nur Produkte anzunehmen, die die in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführten Teilnahmekriterien erfüllen und rechtzeitig und ohne Kosten für den Veranstalter eingegangen, sowie wenn sämtliche Teilnahmeunterlagen vollständig sind. Bitte beachten Sie außerdem, dass die eingesandten Pakete keine Gefahrstoffe enthalten dürfen! Der Teilnehmer verpflichtet sich dazu, Produkte zur Verfügung zu stellen, die technisch funktionsfähig sind und die für die Produkte geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards einhalten. Die Produkte sind in einem präsentationsfähigen Zustand zu überlassen.

Bitte nutzen Sie die folgende Adresse für Ihre Einsendung:

Schenker Deutschland AG
EISEN 2026 – EISENaward
>Vermerk: Name des Ausstellers<
Pfälzischer Ring 105/Parkplatz P 22
50679 Köln

Kontakt bei Fragen zur Einsendung:
Herr Suat Tokdemir
Tel.: 0049 221 98131-8820
E-Mail: suat.tokdemir(at)dbschenker.com

4. Teilnahmegebühr

Die Teilnahme am EISENaward ist kostenfrei. Die Versandkosten für die Einreichung, sowie die Versicherung des Exponats trägt das teilnehmende Unternehmen.

5. Abholung der Produkte

Die Produkte – auch die nicht nominierten – müssen bis spätestens 06.03.2026 von der Sonderfläche in Passage 10/11 abgeholt werden. Hierzu wird es während der Messe eine Information an die Teilnehmer geben. Nicht abgeholte Produkte werden den Eigentümern kostenpflichtig zugestellt.

6. Betreuung/Bewachung/Versicherung

Die Sonderfläche mit den nominierten Produkten wird während der gesamten Veranstaltung vom Organisationsteam betreut. Koelnmesse sichert die Bewachung der Exponate während der Ausstellung.

Die nominierten Unternehmen sind aufgefordert, ihr(e) Exponat(e) auf der Sonderfläche in ihre Ausstellungsversicherung
mit aufzunehmen.

7. Medien- und Pressearbeit

Mit der Anmeldung zum EISENaward erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung des überlassenen Bildmaterials, sowie der Präsentation und Angaben der Wettbewerbsbeiträge, laut der vorliegenden Beschreibungen, durch die Presse- und Medienpartner des Veranstalters ab dem 03.03.2026 einverstanden. Der Teilnehmer versichert Urheber des bereit gestellten Bildmaterials und Produktes zu sein oder über die Rechte der zu veröffentlichenden Bilder und Produkte zu verfügen. Der Veranstalter und ihre Presse- und Medienpartner werden von allen Ansprüchen Dritter, die aus dem Bildmaterial resultieren, freigehalten.

8. Produktauswahl und Gestaltung der Produktpräsentation/Sonderfläche

Die Auswahl der auf der Sonderfläche präsentierten 10 nominierten Produkte richtet sich allein nach der Entscheidung der unabhängigen Fachjury sowie nach den in Punkt „Zugelassene Produkte“ aufgeführten Kriterien. Nicht jedes für die Jurierung zugesandte Produkt wird auch auf der Fläche präsentiert werden; ein Rechtsanspruch auf Präsentation besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die nicht nominierten Produkte werden bis zur Abholung während der Veranstaltung eingelagert. 

Die Gestaltung sowie die Positionierung der nominierten Produkte auf der Sonderfläche erfolgt ausschließlich durch das Organisationsteam des EISENaward powered by ZHH. Werbedisplays, -banner und -aufsteller, sowie Flyer und Broschüren können aufgrund der begrenzten Fläche nicht zugelassen werden.

9. Haftung

9.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – für alle Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

9.2 Der Veranstalter haftet für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Eine wesentliche Verpflichtung ist eine solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Nutzer in besonderem Maße Vertrauen darf. In diesem Fall gilt die
Haftungsbeschränkung bezüglich des zu ersetzenden Schadens.

9.3 Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter des Veranstalters oder Sponsoren bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Teilnehmer.

9.4 Der Veranstalter haftet nicht für die Tätigkeit und die Entscheidungen der Jurymitglieder.

9.5 Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der überlassenen Produkte oder sonstiger Gegenstände des Ausstellers oder der für ihn tätigen Personen.

9.6 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.

10. Schutzrechte

Der Teilnehmer versichert, dass er die uneingeschränkten Verwertungsrechte an den Objekten, insbesondere an allen Produktinformationen, Fotos, Bildteilen und sonstigen Daten besitzt. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass die von ihm angemeldeten Objekte sowie alle damit im Zusammenhang überreichten Unterlagen und sonstigen Daten – z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Modelle etc. frei von Rechten Dritter sind. Objekte, die ein Schutzrecht – Marke, Gebrauchsmuster, Patent, Urheberrecht oder ähnliches verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat den Veranstalter mit der Anmeldung zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren – wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem angemeldeten Objekt stehen – im Hinblick auf das Objekt anhängig sind. Gleiches gilt in Bezug auf entsprechende außergerichtliche Auseinandersetzungen.

Sollte der Veranstalter von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch den Teilnehmer verletzt werden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Teilnehmer und stellt den Veranstalter in gleichem Umfang frei. Diese Verpflichtung zur Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. 

Elektronisch oder analog bearbeitete Fotos dürfen keine Elemente enthalten, die mit Rechten oder Ansprüchen Dritter belegt sind – z. B. Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. Auch hier liegt die Haftung ausschließlich beim Teilnehmer.

Diese Verpflichtungen zur umfassenden Freistellung der Der Veranstalter bestehen auch dann fort, wenn die betroffenen Objekte, Produktinformationen, Fotos, Bildteile etc. bereits zurückgezogen worden sind.

  • Besonderer Hinweis:
    Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Löschung der Daten im Cache der Webseiten anderer Anbieter, insbesondere von Suchmaschinenanbietern nach entsprechenden Verlinkungen zu bewirken.
    Sollte der Veranstalter von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch Daten des Teilnehmers im Cache der Webseiten anderer Anbieter, insbesondere von
    Suchmaschinenanbietern nach entsprechenden Verlinkungen verletzt werden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Teilnehmer und stellt den Veranstalter in gleichem Umfang frei.

11. Nutzungsrechte/Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer räumt den Veranstaltern das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Produktinformationen, Fotos und sonstigen Daten ein. Dies gilt insbesondere für die folgenden Nutzungsarten:

  • das Recht zur Nutzung in anderen Medien, z. B. in Werbefilmen, Videos oder Büchern und Broschüren und im Internet;
  • das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h., das Recht, die Bildmaterialien beliebig zu vervielfältigen und zu verbreiten;
  • das Recht der Archivierung, d. h. das Recht, die Bildmaterialien zu sammeln und gegebenenfalls auch als messe- und / oder produktbezogene Sammlung herauszugeben;
  • das Recht zur teilweisen und vollständigen Übertragung der eingeräumten Rechte des Veranstalters auf Dritte;
  • das Recht zur Bearbeitung oder sonstiger Änderung der Bildmaterialien.

Soweit an den Produktinformationen, Fotos und sonstigen Daten Nutzungsrechte Dritter bestehen, die bei der Entwicklung und Fertigung mitgewirkt haben, überträgt der Teilnehmer auch diese Rechte auf den Veranstalter und übernimmt eine selbständige Garantie dafür, dass diese Rechtsübertragungen für alle aufgezählten Nutzungsarten wirksam sind. Der Teilnehmer trägt die Letztverantwortung für den wirksamen Rechtserwerb solcher Nutzungsrechte an Rechten Dritter. Soweit eine Rechtsübertragung nicht gelingt, steht der Teilnehmer garantiemäßig hierfür ein.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter frei von Nutzungshonoraren sowie von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Die Haftung des Teilnehmers richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Jury / Allgemeine Hinweise zum Ablauf des EISENawards 2026

12.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12.2 Mitarbeiter der Koelnmesse GmbH und der Koelnmesse Tochtergesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen nicht. Der Veranstalter und der Teilnehmer verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich mit der unwirksamen Regelung Gewollten am nächsten kommt.

12.5 Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit mit entsprechender Benachrichtigung geändert werden.

12.6 Die Entscheidungen der Jury sind rechtsgültig und nicht zu begründen. Die Jury fällt ihre Entscheidungen autonom, ohne jegliche Einflussnahme der Veranstalter.

12.7 Die deutschsprachige Fassung dieser Bedingungen ist verbindlich. Die englischsprachige Fassung der Bedingungen dient allein der Information.

13. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss

1. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

2. Der Veranstalter behält sich nach freiem Ermessen vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich unredlicher Hilfsmittel oder fremder Leistungen bei der Teilnahme bedienen.

Die wichtigsten Termine auf einen Blick:

04.02.2026 Bewerbungsschluss
Bis 11.02.2026 Zustellung der Produkte bei Spedition Schenker
19.02.2026 Jurysitzung
Ab 20.02.2026 Bekanntgabe der Nominierten per E-Mail
03.03.2026, 10:00 Uhr Verleihung des „EISENawards powered by ZHH“ auf dem EISENforum
03.-06.03.2026 Präsentation der 10 nominierten Produkte auf der Sonderfläche
Bis 06.03.2026 Abholung der Produkte von der Sonderfläche